Zahlen - Daten - Fakten für den Neupächter / in
Kleingarten gar nicht mehr spießig
Das Leben in der Stadt bietet viele Vorteile und Annehmlichkeiten, eine Arbeitsstelle, der Kindergarten und der Hort sind direkt um die Ecke und bequem mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen, Freunde und Bekannte wohnen auch nicht weit entfernt und die Kinder können ihre Spielkameraden auch schon alleine besuchen. Aber irgendwie fehlt das Stückchen Grün, das man nach eigenen Ideen bepflanzen und gestalten kann und Entspannung bietet.
Mit jedem Sonnenstrahl zieht es die Familie hinaus ins Grüne, man besucht öffentliche Parkanlagen, denkt aber mit Grauen an die Grillabende mit Freunden im Park, wo die Rasenflächen vorher von etlichen Hunden benutzt wurden, oder den Abfall, der oft auf den Grünflächen verstreut ist.
Da ist vielleicht ein Schrebergarten die Lösung.
Für jedes „Stadtkind“ kann es zu einem tollen Erlebnis werden, zu sehen wie z.B. Erdbeeren wachsen, nämlich nicht in der Erde, sondern an einem Strauch. Das Kartoffeln unter der Erde wachsen oder zu entdecken, was alles so in der Erde lebt und krabbelt, oder im Sommer durch die Luft fliegt.
Und einen solchen Garten zu pachten, ist einfacher und preiswerter als man denkt. Doch es ist sinnvoll, sich vorher zu überlegen, welche Arbeit und Verpflichtung mit einem Kleingarten verbunden ist. Die Lust an eigenen Gemüse und Obst muss schon groß sein, denn als Kleingärtner ist man verpflichtet ein Drittel der Gartenfläche zu beackern. Das erfordert viel Zeit und oft auch Kraft und mitunter auch harte Nerven, wenn der Gartennachbar andere Vorstellung hat von der Gartenpflege und sich über zu viel Löwenzahn im Nachbargarten aufregt. Da ist es sinnvoll genau zu schauen, ob auch andere junge Familien mit Kindern in der Anlage sind und es entspannt sehen, wenn Kinder durch die Anlage toben.
Hat man dann nach gründlichem Abwägen immer noch Lust auf einen Kleingarten, wendet man sich am besten an einen Kleingartenverein in der Nähe, dann wird man Mitglied des Vereins und wird in die Liste der Gartenbewerber aufgenommen. Auch das Vereinsleben mit Sitzungen , Vorstandswahlen , Protokollen aber auch Gartenfesten und Aktionstagen sollte einen nicht abschrecken.
Oft gibt es keine Wartezeiten, denn viele der kleinen Gartenanlagen stehen leer und können sofort übernommen werden. Die Gärten haben meist eine Größe von 200qm -300qm, bieten schon alten Obstbaumbestand und geräumige Holz- oder Steinhäuser auf dem Grundstück.
Und das bedeutet für Sie:
Herzlich Willkommen im KGV Am Nattbach
Hier noch ein paar Details:
Wie wird man Gartenpächter?
Ganz einfach, indem Sie Ihr Interesse bekunden. Sie lassen sich
dann in eine Bewerberliste eintragen und erhalten danach eine
Übersicht freier und neu zu verpachtender Kleingärten und
deren geschätzten Werten (Wertgutachten s.u.). Je nach Ihren
finanziellen Vorstellungen suchen Sie sich einen Garten aus.
Wenn Sie sich für einen Garten interessieren, erhalten Sie vom
Vorstand die Adresse der abgebenden Pächter um mit denen
einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Wenn Sie sich über den Wert mit dem Altpächter einig sind,
beantragen Sie IhreVereinsmitgliedschaft, die ist Voraussetzung für
die Übernahme.
Wir begrüßen Sie dann als neues Vereinsmitglied und
überreichen Ihnen alle notwendigen Unterlagen. Danach
können Sie Ihre kleine Oase übernehmen und nach Ihrem
Geschmack so herrichten, dass sie sich darin wohlfühlen. Dass
Sie sich dabei an die allgemeinen Regeln halten, ist
selbstverständlich.
Wertgutachten
Damit die freien Kleingärten nicht zu willkürlich gesetzten
Preisen „gehandelt“ werden, wird jeder Garten vor der
Neuverpachtung von unabhängigen und vom Landesverband
geprüften Schätzern begutachtet und nach bundeseinheitlichen
Richtlinien bewertet. Dabei werden Werte für Bepflanzung,
Wege, Bebauung und erkannte Mängel ermittelt. Dieser Betrag
darf nicht vom Altpächter erhöht werden. Vorhandene und zu
übertragbare Geräte, Werkzeuge und Gebäude-Einrichtungen
können jedoch vom Altpächter individuell berechnet werden.
Regeln
Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht der Besitzer eines
Gartens, sondern Pächter und Teil der Gemeinschaft der
Kleingärtner. Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen
gehören gemeinschaftliche Einrichtungen wie Vereinshäuser,
Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspiel- und Sportplätze,
all dies dient dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne. Aus all
dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und eine gute
Nachbarschaft Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen
und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn
ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft
der Kleingärtner nicht aus.
Da diese Regeln in allen deutschen Kleingärten einheitlich
gelten, kann jeder Pächter davon ausgehen, dass die
Gartennutzung erholsam bleibt. Auch müssen Gärten und Wege
so gepflegt werden, dass weder Besucher noch die Stadt
Anstoß nehmen können, denn es handelt sich um Grundstücke,
die von den Kommunen zu niedrigsten Pachtzinsen zum Zwecke
kleingärtnerischer Nutzung an die Vereine und deren Mitglieder
verpachtet werden.
Die Kleingärten & das Vereinsgelände sind offiziell keine
Erholungsgebiete für die Pächter. Solche stadtnahen Gelände
würden ein Vielfaches an Pacht kosten.
Die Vergabe des Kleingartens erfolgt durch den
Vereinsvorstand. Kleingärten sind Pachtgärten, nicht käuflich zu
erwerben, und sie können auch nicht ohne den Vereinsvorstand
wieder „veräußert“ werden. Der Kleingarten ist in gutem
Kulturzustand zu halten und ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Bewirtschaftet werden die Kleingärten ausschließlich vom
Pächter und von zu seinem Haushalt gehörenden Personen.
Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen für alle Bürger
und unverzichtbarer Bestandteil der Naherholung.
Die Ruhezeiten sind einzuhalten.
Die Ableistung der festgelegten Gemeinschaftsstunden zur
Pflege und Erhaltung der Anlage sind Pflicht. Die Stunden sind
z. Zt. auf 10 pro Jahr festgesetzt und mit dem
Gartenobmann/Gemeinschafsstundenplan abzustimmen. Nicht
geleistete Gemeinschaftsstunden werden mit 15€/Stunde
berechnet.
Sollten Sie irgendwann die Parzelle an einen Nachpächter
abgeben wollen, ist unverzüglich der Vorstand in Kenntnis zu
setzen. Danach ist von Ihnen der rechtliche und ordentliche
Zustand der Gebäude, Anpflanzungen und der Parzelle
herzustellen. Eine Wertermittlung Ihrer Parzelle ist von Ihnen
zwingend zu veranlassen. Dazu gibt es zugelassene
Wertermittler. Die Modalitäten der Pächternachfolge regelt
allein der Vorstand.
Pflicht zur kleingärtnerische Nutzung
Ihr Kleingarten dient in erster Linie der kleingärtnerischen
Nutzung. Das heißt auf einem Drittel der Fläche der Parzelle
Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern. Der Gemüseanbau
(Beete) muss etwa eine Fläche von mindestens 1/3 der
Gesamtfläche umfassen. Hinzu kommen zwingend einige
Obstbäume. Wald-, Park- und sonstige kleingartenuntypische
Bäume sind nicht zulässig. Solche vorhandene Bäume müssen
unverzüglich entfernt werden.
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit
höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich überdachtem
Freisitz zulässig. Es ist nur ein Baukörper erlaubt.
Für die Durchführung aller Baulichkeiten ist die Genehmigung
des Vorstandes/Bezirksverbandes/ZBG (STADT) erforderlich.
Dazu gibt es beim Vorstand die entsprechenden Antrags- und
Genehmigungsunterlagen. Nicht genehmigte bauliche Anlagen
sind zu entfernen.
Versicherung
Höherversicherungen für die Laube und für den Inhalt sind
gegen geringe Aufpreise möglich. Weiterhin kann auch eine
Unfallversicherung für einen Jahresbeitrag von 10,00 €
abgeschlossen werden. Bei Fragen steht unser
Versicherungsobmann, oder der Vorstand zur Verfügung.
Zu entrichtende Beträge:
Kosten für die Vorleistungen (z. B. Verstromung der Laube)
Mitgliedsbeitrag/Ehegattenbeitrag
Pacht
Umlagen (durch die Mitgliederversammlung beschlossen)
Stromgeld (eigener Zähler), Grundkosten
Wassergeld (eigener Zähler), Grundkosten
Versicherung der Laube/Nebengebäude, evtl.
Unfallversicherung
Jede Laube wird über den Bezirks-, Landesverband versichert.
Die Versicherungssumme beträgt z. Zt. 26,00€ jährlich.
Versicherungssummen:
Für das Gebäude (Laube) 5.000,00 €
Feuer 5.000,00 €
Sturm und Hagel 3.000,00 €
Glasbruch 500,00 €
Für den Inhalt 2.000,00 €
Gez. Der Vorstand